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Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Senat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Sekretären der Klassen.