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§ 7 SächsAKG (Sachsen) — Senat

Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Senat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Sekretären der Klassen.