Futtermittelüberwachungsbehörden sind
1. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Futtermittelüberwachungsbehörde,
2. die Landesuntersuchungsanstalt als untere Futtermittelüberwachungsbehörde.
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Futtermittelüberwachungsbehörden sind
1. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Futtermittelüberwachungsbehörde,
2. die Landesuntersuchungsanstalt als untere Futtermittelüberwachungsbehörde.