Der Träger einer Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Löschung seines Anspruchs auf Anrechnung aus dem Kompensationsflächenkataster verlangen.
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Der Träger einer Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Löschung seines Anspruchs auf Anrechnung aus dem Kompensationsflächenkataster verlangen.