# § 3 SÄEG (Brandenburg) — Aufgaben

Schulämtererrichtungsgesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Aufgaben und Befugnisse des Landesschulamtes im Bereich Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung sowie im Bereich Reisekostenabrechnung für Lehrkräfte und im Bereich IT-Ressortfachverfahren und eGovernment gehen auf das für Schule zuständige Ministerium über. Die sonstigen Aufgaben und Befugnisse des Landesschulamtes gehen auf die staatlichen Schulämter über.

(2) Eines Vorverfahrens nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung bedarf es, wenn ein Verwaltungsakt angefochten wird, den das für Schule zuständige Ministerium im Bereich Reisekostenabrechnung für Lehrkräfte erlassen hat.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 3 SÄEG (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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