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§ 10 RohrIndUTechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“,
2.
„Einsetzen von Verfahrenstechnik“,
3.
„Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.