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# Inhaltsübersicht RohmilchGütV

Rohmilchgüteverordnung  
Historische Fassung: Stand 01.07.2021 bis 14.06.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Zweck
§ 2	Anwendungsbereich
§ 3	Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
§ 4	Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
§ 5	Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
```

Abschnitt 2Probenahme und Transport der Proben

```
§ 6	Probenahme
§ 7	Sachkunde der Probenehmer
§ 8	Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
§ 9	Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
§ 10	Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
§ 11	Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
§ 12	Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
§ 13	Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
§ 14	Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
§ 15	Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
§ 16	Transport der Proben
```

Abschnitt 3Güteuntersuchung und Mittelwertbildung

```
§ 17	Durchführung der Güteuntersuchung
§ 18	Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
§ 19	Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
§ 20	Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
§ 21	Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
§ 22	Mittelwertbildung
§ 23	Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 24	Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 25	Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
§ 26	Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
§ 27	Schnelltest auf Hemmstoffe
§ 28	Voruntersuchung auf Hemmstoffe
§ 29	Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
```

Abschnitt 4Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch

```
§ 30	Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
§ 31	Milchgeldabrechnung
§ 32	Abschläge auf den Kaufpreis
§ 33	Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
§ 34	Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
```

Abschnitt 5Schlussvorschriften

```
§ 35	Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
§ 36	Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
§ 37	Aufbewahrungspflichten
§ 38	Ordnungswidrigkeiten
§ 39	Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
```

```
Anlage 1	Anforderungen an die Sachkunde der Probenehmer
Anlage 2	Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
Anlage 3	Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht RohmilchGütV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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