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§ 9.01 RheinSchPersV 2023 — Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist

Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)

Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1.
Zu den Funktionen auf der Einstiegsebene gehören der Decksmann und der Leichtmatrose. Zu den Funktionen auf der Betriebsebene gehören der Matrose, der Bootsmann und der Steuermann.
2.
In den Anwendungsbereich dieses Abschnitts fällt auch der Maschinist.