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§ 9.08 RheinSchPV 1994 — Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen – St. Goar

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.06.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) und 18 bzw. 24 und in der Talfahrt Radar benutzen.