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§ 9.08 RheinSchPV 1994 — Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen – St. Goar

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Stand: 01.06.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) oder 04 und in der Talfahrt Radar benutzen.