nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 RevierjAusbStEignV 2011 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Revierjäger und zur Revierjägerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 28. Dezember 1982 (BGBl. 1983 I S. 7) außer Kraft.