Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern im
Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.
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Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern im
Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.