§ 12 RennwLottG 2021 — Steuerentstehung

Rennwett- und Lotteriegesetz

Stand: 01.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Rennwettsteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.