§ 2 ReiseKfmAusbV 2011 — Dauer der Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)