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§ 11a RegBkPlG (Brandenburg) — Fortgeltung der Beschlüsse

Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vor dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 beschlossene Satzungen können der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung und Bekanntmachung vorgelegt werden, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung durch die Regionalversammlungen bedarf.