nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 2 RechtsfachwPrV — (zu § 8) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 03.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2222 - 2223)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

- 1. Benennung der Handlungsbereiche der schriftlichen Prüfung und Bewertung als Note,

- 2. Benennung des praxisorientierten Situationsgesprächs und Bewertung als Note,

- 3. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 4. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 5. die Gesamtnote in Worten,

- 6. Befreiungen nach § 5,

- 7. Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11.

---

Zitiervorschlag: Anlage 2 RechtsfachwPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/RechtsfachwPrV/anlage-2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
