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§ 7 ReHV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.