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§ 6 ReHV — Verwaltungsvereinbarung

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung

Historische Fassung: Stand 25.06.2023 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung und der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. sowie der Siemens-Betriebskrankenkasse eine Verwaltungsvereinbarung über die näheren Bestimmungen der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel sowie über die Übernahme von anfallenden Verwaltungskosten.