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§ 3 RbGeldERAV — Formular

Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für ausgehende Ersuchen stellt das Bundesamt für Justiz über seine Internetseite www.bundesjustizamt.de ein Formular elektronisch zur Verfügung, das dem in § 87a Nummer 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen genannten Formblatt entspricht.