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§ 1 RaumausMstrV 2024 — Gegenstand

Raumausstattermeisterverordnung

Stand: 01.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk.