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§ 3 RWBestV 2026 — Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte

Rentenwertbestimmungsverordnung 2026

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2026 19,63 Euro.