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# Art 2 RVStreitkrAbkUSAG

Gesetz zu dem Abkommen vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rentenversicherung gewisser Arbeitnehmer der Landstreitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die mit der Durchführung des Abkommens vom 11. September 1970 befaßten deutschen Stellen können zur Vorbereitung ihrer im Einzelfall zu treffenden Entscheidung die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einholen, wenn Zweifel über die Auslegung und Anwendung des Abkommens bestehen.

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Zitiervorschlag: Art 2 RVStreitkrAbkUSAG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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