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§ 15 RSG — Kontrahierungszwang

Reisesicherungsfondsgesetz

Stand: 01.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.