Kanalisationen sollen den Anforderungen an die Abwasserbehandlung Rechnung tragen.
Bei Entwurf, Bau und Unterhaltung der Kanalisation sind die optimalen technischen Kenntnisse zugrunde zu legen, die keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursachen; dies betrifft insbesondere:
– Menge und Zusammensetzung der kommunalen Abwässer,
– Verhinderung von Leckagen,
– Begrenzung einer Verschmutzung der aufnehmenden Gewässer durch Regenüberläufe; hierbei sollen mindestens die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) beachtet werden.