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Art 3 RIASKomVorRV

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die RIAS BERLIN-Kommission

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.