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Art 12 RHG (Bayern) — Geschäftsordnung

Rechnungshofgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Oberste Rechnungshof gibt sich eine Geschäftsordnung; sie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht.