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§ 2 RGebEinRTestPflV — Inkrafttreten

Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten

Historische Fassung: Stand 12.08.2020 bis 10.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.