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§ 3 RBSFV 2024 — Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024

Historische Fassung: Stand 01.01.2024 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro

gültig im KalenderjahrTeilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr beginnende
erste Schulhalbjahr
Teilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr beginnende
zweite Schulhalbjahr
202413065