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§ 1 RBSFV 2022 — Fortschreibung der Regelbedarfe für das Jahr 2022

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022

Historische Fassung: Stand 01.01.2022 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Regelbedarfsstufen nach § 8 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet.