Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Die sich nach den §§ 4 und 5 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.