nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 RAV 2 — Renten aus der Rentenversicherung

2. Rentenanpassungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Renten aus der Rentenversicherung werden dadurch angepaßt, daß der sich für den Monat Juli 1991 ergebende anpassungsfähige Betrag um 15 vom Hundert erhöht wird.