Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Januar 1996 an für Arbeitsunfälle, für die § 1151 der Reichsversicherungsordnung anzuwenden ist, zwischen 428 Deutsche Mark und 1.713 Deutsche Mark monatlich.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Januar 1996 an für Arbeitsunfälle, für die § 1151 der Reichsversicherungsordnung anzuwenden ist, zwischen 428 Deutsche Mark und 1.713 Deutsche Mark monatlich.