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§ 5 RAV 1 — Auswirkungen auf den Sozialzuschlag

1. Rentenanpassungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die sich nach den §§ 2 und 3 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.