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§ 1 RAG 1991 — Grundsatz

Rentenanpassungsgesetz 1991

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1990 auf das Jahr 1991 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1991 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.