Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 31.661 Deutsche Mark |
| und | |
| in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.995 Deutsche Mark. |
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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 31.661 Deutsche Mark |
| und | |
| in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.995 Deutsche Mark. |