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§ 5 RAG 1990 — Allgemeine Bemessungsgrundlage

Rentenanpassungsgesetz 1990

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten31.661 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung31.995 Deutsche Mark.