nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 RAG 1988 — Anpassungsfaktor

Rentenanpassungsgesetz 1988

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1988 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,03.