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§ 1 RAG 1988 — Grundsatz

Rentenanpassungsgesetz 1988

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1987 auf das Jahr 1988 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1988 nach dem §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.