Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1984 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,0131.
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Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1984 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,0131.