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§ 2 RAÜG

Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.