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§ 3 RückAbzinsV — Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen

Rückstellungsabzinsungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:

St =Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
Nt =Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 =impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von 1 bis 2.