nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 QualVFL (Bayern) — Versagensgründe

Qualifikationsverordnung Fachlehrkräfte  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann Bewerberinnen und Bewerbern versagt werden,

1. gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat geführt wird, das zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und zur Aufnahme in das Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden führen kann,

2. wenn Tatsachen vorliegen, die die Bewerberinnen oder Bewerber für die Tätigkeit als Lehrkraft als ungeeignet erscheinen lassen, insbesondere wenn Tatsachen in der Person die Gefahr einer erheblichen Störung des Dienstbetriebs begründen,

3. für die ein Betreuer bestellt ist.

---

Zitiervorschlag: § 3 QualVFL (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/QualVFL/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
