nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 QuOJWDBbg (Brandenburg) — Ziele und Grundsätze der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung

Qualifizierungsordnung Justizwachtmeisterdienst Brandenburg  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ziel der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung ist es, Beamtinnen und Beamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die dem Justizwachtmeisterdienst obliegenden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und effizient zu erfüllen.

(2) Die auszubildenden Beschäftigten sind in allen Aufgaben ihrer Laufbahn gründlich zu unterrichten. Außerdem ist ihr Verständnis für rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Zugleich soll die soziale und kommunikative Kompetenz der auszubildenden Beschäftigten gestärkt und ein arbeitsplatzübergreifendes und berufsgruppenübergreifendes Verständnis vermittelt werden.

---

Zitiervorschlag: § 5 QuOJWDBbg (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/QuOJWDBbg/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
