Die Befähigung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erwirbt, wer die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeleistet hat.
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Die Befähigung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erwirbt, wer die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeleistet hat.