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§ 1 QNormBanV — Anwendungsbereich

Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung von Qualitätsnormen für Bananen (Konformitätskontrollen).