§ 9 QFUV — Zuständige Stelle

Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung

Stand: 31.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Umschulungsprüfung wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle durchgeführt.