nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 QFUV — Teilnahmenachweise

Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung

Stand: 31.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.