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§ 3 QFUV — Dauer der Umschulung

Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung

Stand: 31.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesamtdauer der Umschulung beträgt 24 Monate.