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§ 25 QEWV — Inkrafttreten

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

Stand: 14.10.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.