nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 PuKWFV (Bayern) — Ausbildung und Fortbildung, Beratung

Verordnung über die Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die fachliche Aus- und Fortbildung wird insbesondere im Rahmen des Fachunterrichts an staatlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen vermittelt. Hierzu gehört auch die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Forstwartdienst im Privat- und Körperschaftswald. Die Aus- und Fortbildung an der Bayerischen Waldbauernschule richtet sich nach den dazu ergangenen Vorschriften.

(2) Die fachliche Beratung kann als Einzel-, Gruppen- oder Sammelberatung erfolgen; sie soll möglichst im Rahmen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erteilt werden.

(3) Gegenstand der Beratung sind insbesondere:

– Begründung, Pflege und Verjüngung der Waldbestände

– Unfallverhütung

– Walderschließung

– Waldschutz

– überbetriebliche Zusammenarbeit

– Fördermaßnahmen

– Bedeutung des Waldes in der Kulturlandschaft

– forstgesetzliche Bestimmungen.

Im Rahmen der Aus- und Fortbildung kommen noch folgende Gegenstände hinzu:

– Ernte und Vermarktung des Holzes

– Maschinen- und Geräteeinsatz

– betriebswirtschaftliche Fragen.

Es können auch allgemeine rechtliche und forstpolitische Hinweise gegeben werden.

---

Zitiervorschlag: § 2 PuKWFV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PuKWFV/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
