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§ 2 PsychThV — Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen.