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§ 39 PsychThApprO — Durchführung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Stand: 01.09.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.