(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.
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(1) Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
(2) Die mündlich-praktische Fallprüfung dauert mindestens 40 Minuten und soll höchstens 45 Minuten dauern.